Wann gilt ein Akku als defekt ?

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    Ein Akku gilt, je nach Definition des Herstellers, als verschlissen, wenn er noch 60 bis 80 Prozent seiner Kapazität aufweist. Im Unterschied zu anderen Fahrrad­teilen, wie etwa Bremsbelägen, bedeutet „verschlissen“ in diesem Fall aber nicht „defekt“, „gefährlich“ oder „unbedingt austauschen“. Wer mit der verfüg­baren, geringeren Reichweite auskommt, kann den schwächelnden Akku unter Umständen noch einige Zeit nutzen. Bei einem Akku-Test des ADAC wurden ­Akkus mit ca. 1.500 Ladezyklen auf eine Restkapazität von 30 Prozent gebracht und erst dann als „kaum mehr zu gebrauchen“ in den Ruhestand geschickt.

    Doch nicht nur die Ladezyklen, auch die Jahre setzen den Akkus zu. Selbst dann, wenn sie in dieser Zeit gar nicht genutzt werden. Aus der Industrie ist zu hören, dass gängige Zelltypen, die vor 2014 produziert wurden, etwa 2 bis 3 Prozent ihrer Kapazität pro Jahr allein durch Lagerung verlieren, bei neueren Zelltypen sind es nur noch 0,5 bis 1 Prozent. Wie hoch der Einbuße durch Gebrauch ausfällt, ist natürlich sehr individuell. Üblicherweise sind die Akku-Packs auf 500 bis 700 Ladezyklen ausgelegt. Je nach Nutzungsverhalten kann diese Zahl nach unten wie nach oben erheblich abweichen. Früher oder später verliert aber auch der stärkste Akku einen Großteil seiner Kapazität und muss ausgetauscht werden.

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